Risikoreiches Raubkopieren

Verschärftes Urheberrecht ist in Kraft

Datensauger leben ab diesem Jahr besonders gefährlich: Zum 1. Januar ist die novellierte Fassung des Urheberrechts in Kraft getreten, die das Recht auf Privatkopien neu fasst. Wer aus zweifelhaften Quellen im Internet Musik oder Filme auf den eigenen Computer herunterlädt, macht sich ab sofort strafbar.

 
  • 04.01.2008
Mit der verschärften Fassung des Urheberrechts wird zum einen die Verbreitung von urheberrechtlich geschützter Information in elektronischer Form neu geregelt (wichtig etwa für Bibliotheken). Zum anderen wird das Recht auf die Privatkopie neu formuliert.
 
Für Tauschbörsennutzer brechen damit neue Zeiten an: Wurden bislang nur Internetnutzer straffällig, die Raubkopien selbst angefertigt und ins Netz gestellt haben, machen sich nun auch jene Nutzer strafbar, die illegale Dateien aus dem Internet laden.
Rechtsanwalt Michael Terhaag.
Rechtsanwalt Michael Terhaag

Zweifelhafte Quellen meiden

Nach der neuen Gesetzeslage dürfen "offensichtlich rechtswidrige" Angebote im Netz nicht genutzt werden. Rechtsanwalt und Experte für Online-Recht Michael Terhaag erklärt, dass viele Nutzer bislang offenbar nicht wussten, wie die rechtliche Lage im Bezug auf Downloads genau auszulegen ist. "Jetzt ist das Verbot eindeutig auf Kopien ausgedehnt, die ohne Erlaubnis der Rechteinhaber im Internet stehen", verdeutlicht der Experte.

Dies bedeutet, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte (zum Beispiel Musik oder Filme) weder heruntergeladen noch zugänglich gemacht werden dürfen. Auch rechtmäßig erworbene Inhalte auf DVD oder CD dürfen nicht übers Internet verbreitet werden. Wer mit dem Gesetz in Konflikt kommt, muss mit hohen Geldstrafen rechnen. Generell gilt, dass alle Rechte auch weiterhin beim Urheber eines Werks liegen, zum Beispiel bei einem Musiker oder dem Rechteinhaber. Privatkopien werden aber geduldet.

 

Was ist "offensichtlich rechtswidrig"?

Um sich selbst nicht in die Illegalität zu begeben, sollten Sie folgende Dinge berücksichtigen:

  • Top-aktuelle Filme können im Netz nie als legale Kopie zum Download stehen.
  • Filme von großen Filmstudios können auf legale Weise nie von einer Privatperson im Netz angeboten werden.
  • Seriöse Anbieter veröffentlichen immer ein vollständiges Impressum auf der Seite.
  • Bei legalen Anbietern sind die Downloads meist kostenpflichtig (außer zum Beispiel bei vereinzelten Sonderaktionen zu Werbezwecken).
  • Schalten Sie den gesunden Menschenverstand ein: Das brandneue Album der Stones komplett kostenlos zu bekommen, klingt zu schön, um legal zu sein.
  • Auch beim bloßen Ansehen von Filmen werden Daten auf dem Rechner zwischengespeichert. Rein faktisch werden die Daten damit - wenn auch nur kurzfristig - kopiert.
 
 
Aufforderung zum Herunterladen auf Website. Quelle: ZDF
Oft illegal: Downloads im Netz

Privatkopie zulässig

Im Kaufpreis für CD- und DVD-Brenner sowie Rohlinge sind Urheberrechtsabgaben enthalten, die an Künstler oder Musikverlage abgeführt werden. Wer zu Hause Kopien anfertigt, hat dafür also bereits einen Beitrag bezahlt. Jedoch sind auch hier Einschränkungen zu berücksichtigen. Zwar ist es erlaubt, für sich selbst, für Familienmitglieder und engste Freunde Kopien herzustellen, wenn auch nicht in unbegrenzter Anzahl. "Eine feste Grenze gibt es dafür nicht. In der Rechtsprechung wurde aber ein Maximum von sieben Kopien erlaubt", erläutert Terhaag. Wichtig dabei ist, dass der Kopierende über das Original verfügt oder sich dieses legal besorgt hat.

 
Ist das Original jedoch mit einem Kopierschutz ausgestattet, darf dieser nicht umgangen oder geknackt werden. Meist ist ein entsprechender Vermerk auf der CD-Hülle angebracht. Spätestens das Brenn-Programm bemerkt den Schutz und weist den Benutzer darauf hin. Kopiergeschütze Medien dürfen zwar nicht digital, jedoch aber analog vervielfältigt werden - also zum Beispiel von CD auf Kassette. Strafbar ist auch die digitale Vervielfältigung einer unrechtmäßig angefertigten Vorlage, etwa bei Kopien von kopiergeschützten Original-CDs. Bei DVDs gilt dies fast uneingeschränkt: Nahezu alle DVDs sind mit einem Kopierschutz ausgestattet.
 

Vorsicht bei Urlaubsschnäppchen

DVDs oder Musik-CDs sind in vielen Ländern besonders günstig zu haben und werden oft mit nach Deutschland gebracht. Nicht immer handelt es sich dabei aber um Originalware. Seien Sie bei besonders günstigen Angeboten misstrauisch, denn es könnte sich um Raubkopien handeln, die der Zoll ersatzlos beschlagnahmen kann.

 
 
 Quelle: www.gema.de
www.gema.de
Musikrechte müssen mit der GEMA abgeklärt werden.

Rechte bei Privat-Homepage klären

Möchte ein privater Nutzer Fremdinhalte auf seiner Homepage einstellen, muss er in der Regel die Rechte dafür erworben haben. So witzig das mit Musik unterlegte Urlaubsvideo im Netz auch sein mag - die Rechte zur Publikation des Musiktitels im Internet muss der User in der Regel bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) anfragen und die Rechte dafür erwerben. Gleiches gilt für Musikstücke bei selbst erstellten Podcasts.

Auch bei nicht selbst erstelltem Bildmaterial ist Vorsicht geboten: Egal ob Fotos oder Videostrecken - alles was nicht aus der eigenen Kamera oder aus Privatbesitz stammt bedarf einer rechtlichen Prüfung. Im Regelfall müssen die Rechte beim Urheber erworben werden. Dies gilt auch für Kartenmaterial.