Risikoreiches RaubkopierenVerschärftes Urheberrecht ist in KraftDatensauger leben ab diesem Jahr besonders gefährlich: Zum 1. Januar ist die novellierte Fassung des Urheberrechts in Kraft getreten, die das Recht auf Privatkopien neu fasst. Wer aus zweifelhaften Quellen im Internet Musik oder Filme auf den eigenen Computer herunterlädt, macht sich ab sofort strafbar.
Mit der
verschärften Fassung des Urheberrechts wird zum
einen die Verbreitung von urheberrechtlich
geschützter Information in elektronischer Form
neu geregelt (wichtig etwa für Bibliotheken).
Zum anderen wird das Recht auf die Privatkopie
neu formuliert.
Für
Tauschbörsennutzer brechen damit neue Zeiten an:
Wurden bislang nur Internetnutzer straffällig,
die Raubkopien selbst angefertigt und ins Netz
gestellt haben, machen sich nun auch jene Nutzer
strafbar, die illegale Dateien aus dem Internet
laden.
Rechtsanwalt
Michael Terhaag
Zweifelhafte Quellen meidenNach der neuen
Gesetzeslage dürfen "offensichtlich
rechtswidrige" Angebote im Netz nicht genutzt
werden. Rechtsanwalt und Experte für
Online-Recht Michael Terhaag erklärt, dass viele
Nutzer bislang offenbar nicht wussten, wie die
rechtliche Lage im Bezug auf Downloads genau
auszulegen ist. "Jetzt ist das Verbot eindeutig
auf Kopien ausgedehnt, die ohne Erlaubnis der
Rechteinhaber im Internet stehen", verdeutlicht
der Experte. Was ist "offensichtlich rechtswidrig"?Um sich selbst nicht in die Illegalität zu begeben, sollten Sie folgende Dinge berücksichtigen:
Oft illegal:
Downloads im Netz
Privatkopie zulässigIm Kaufpreis für CD- und DVD-Brenner sowie Rohlinge sind Urheberrechtsabgaben enthalten, die an Künstler oder Musikverlage abgeführt werden. Wer zu Hause Kopien anfertigt, hat dafür also bereits einen Beitrag bezahlt. Jedoch sind auch hier Einschränkungen zu berücksichtigen. Zwar ist es erlaubt, für sich selbst, für Familienmitglieder und engste Freunde Kopien herzustellen, wenn auch nicht in unbegrenzter Anzahl. "Eine feste Grenze gibt es dafür nicht. In der Rechtsprechung wurde aber ein Maximum von sieben Kopien erlaubt", erläutert Terhaag. Wichtig dabei ist, dass der Kopierende über das Original verfügt oder sich dieses legal besorgt hat.
Ist das Original
jedoch mit einem Kopierschutz ausgestattet, darf
dieser nicht umgangen oder geknackt werden.
Meist ist ein entsprechender Vermerk auf der
CD-Hülle angebracht. Spätestens das
Brenn-Programm bemerkt den Schutz und weist den
Benutzer darauf hin. Kopiergeschütze Medien
dürfen zwar nicht digital, jedoch aber analog
vervielfältigt werden - also zum Beispiel von CD
auf Kassette. Strafbar ist auch die digitale
Vervielfältigung einer unrechtmäßig
angefertigten Vorlage, etwa bei Kopien von
kopiergeschützten Original-CDs. Bei DVDs gilt
dies fast uneingeschränkt: Nahezu alle DVDs sind
mit einem Kopierschutz ausgestattet.
Vorsicht bei UrlaubsschnäppchenDVDs oder Musik-CDs sind in vielen Ländern besonders günstig zu haben und werden oft mit nach Deutschland gebracht. Nicht immer handelt es sich dabei aber um Originalware. Seien Sie bei besonders günstigen Angeboten misstrauisch, denn es könnte sich um Raubkopien handeln, die der Zoll ersatzlos beschlagnahmen kann.
www.gema.de
Musikrechte
müssen mit der GEMA abgeklärt werden.
Rechte bei Privat-Homepage klärenMöchte ein
privater Nutzer Fremdinhalte auf seiner Homepage
einstellen, muss er in der Regel die Rechte
dafür erworben haben. So witzig das mit Musik
unterlegte Urlaubsvideo im Netz auch sein mag -
die Rechte zur Publikation des Musiktitels im
Internet muss der User in der Regel bei der GEMA
(Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und
mechanische Vervielfältigungsrechte) anfragen
und die Rechte dafür erwerben. Gleiches gilt für
Musikstücke bei selbst erstellten Podcasts. |